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Patient*innenzitate

Alexandra ist gelernte Heilerziehungspflegerin und arbeitete nach einem Wohnortswechsel zunächst in einem Altenheim. Zwei Monate vor der Diagnose bekam sie wieder eine Stelle in ihrem alten Beruf. Da die Diagnose jedoch eine OP und einen längeren Krankenhausaufenthalt nach sich zog, wurde Alexandra während der Probezeit gekündigt.

Eine Zeit lang erhielt sie eine Erwerbsminderungsrente – diese war jedoch auf zwei Jahre befristet. Eine Rückkehr in den Beruf kann sie sich heute dennoch nicht mehr vorstellen, denn eine Arbeitszeit von sechs oder acht Stunden kann sie mit der Erkrankung nicht mehr leisten. Bei einem Reha-Aufenthalt wurde Alexandra auf ihre Belastbarkeit getestet, aber schon nach zwei Stunden war klar, dass sie diesem Druck nicht standhalten kann.

Heute engagiert sie sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich – und das nicht wenig. Sie achtet aber auch darauf, sich zu Hause auszuruhen und einige Zeit nichts zu machen.

 

„Und dann habe ich gesagt: Ja ist recht. Dann kann ich wenigstens schauen, dass es mir wieder gut geht.“

„Für mich ist es wirklich sehr sehr schlimm, wissen zu müssen, ich muss jetzt sechs, acht Stunden arbeiten. Weil diesem Druck kann ich nicht mehr standhalten.“

Was geschieht mit meinem Arbeitsplatz - und was geschieht mit mir?

In der Regel zieht die Behandlung von NET und die Rehabilitation eine längere Arbeitsunfähigkeit nach sich. Aber auch zum Zeitpunkt der Wiedereingliederung und danach kann NET den Berufsalltag langfristig beeinflussen, z. B. durch eine reduzierte Leistungsfähigkeit.

Daher sollten Sie sich mit dem Thema Arbeit so früh wie möglich auseinandersetzen, spätestens aber während Ihrer Rehabilitation. Eine erste Frage ist, ob durch die Erkrankung eine Berufsunfähigkeit verursacht wurde oder ob eine Rückkehr in den Beruf möglich ist. Die Entscheidung über eine Wiedereingliederung hängt natürlich in erster Linie von Ihrem Wohlbefinden während und nach der Behandlung ab. Aber auch die Flexibilität und Unterstützung des Arbeitgebers ist ein wichtiger Aspekt. Vielleicht können oder möchten Sie nicht wieder in Vollzeit einsteigen und wählen stattdessen ein Teilzeitmodell. Unter Umständen sollten Sie auch über neue Wege nachdenken – möglicherweise ist die Rückkehr in den Beruf über eine Neuorientierung zu realisieren.

Scheuen Sie sich nicht, sich auch an die Beratungsstellen Ihrer zuständigen Sozialleistungsträger zu wenden. Ihre Krankenkasse oder -versicherung, der Rentenversicherungsträger, die Agentur für Arbeit, das Sozial- und/oder Versorgungsamt und auch die Behörden in Ihrer Gemeinde sind wichtige Anlaufstellen für Informationen und Anträge. Aufgrund des umfangreichen Themenspektrums können wir auf diesen Seiten nur einzelne Aspekte der zahlreichen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen aufgreifen. Zum Weiterlesen empfehlen wir Ihnen z. B. den „Wegweiser zu Sozialleistungen“ der Deutschen Krebshilfe, aus der Info-Reihe „Die blauen Ratgeber“, der im Internet auch kostenlos als PDF heruntergeladen werden kann. In dieser Broschüre bilden die gesetzlichen Regelungen, bezogen auf die Ansprüche der Patient*innen bei medizinischer Behandlung durch die gesetzlichen und/oder privaten Krankenversicherungen sowie bei Sozialleistungen, den Schwerpunkt.

 

Wie bei vielen anderen NET-Patient*innen werden wahrscheinlich mehrere Termine für Arztgespräche, die Behandlung selbst und und weitere Verlaufstests nötig sein. Einige diese Termine können während der Arbeitszeit in Kliniken fernab Ihres Arbeitsplatzes stattfinden. Fragen Sie Ihre*n Ärzt*in nach Möglichkeiten kürzerer Fahrtzeiten zum Beispiel durch Telefontermine oder Videosprechstunden.

Einige Anwendungen können Sie möglicherweise auch zu Hause oder in einer näher gelegenen Klinik erhalten. Erkundigen Sie sich bei Ihrem NET-Team über die Möglichkeiten.

Muss ich meinen Arbeitgeber informieren?

Obwohl Sie nicht verpflichtet sind, Ihren Arbeitgeber über alle Einzelheiten Ihrer Diagnose und Behandlung zu informieren, müssen Sie ihn womöglich über alles in Kenntnis setzen, was sich auf Ihre Arbeit auswirkt oder ein Sicherheitsrisiko für Sie und andere darstellt.

Besonders einige größere Unternehmen haben eine arbeitsmedizinische Abteilung. Es könnte hilfreich sein, hier vorzusprechen. Anhand der Ihnen überlassenen Informationen kann hier zur Erhöhung Ihrer Arbeitssicherheit eine persönliche Risikoanalyse vorgenommen werden. Sie könnten zum Beispiel folgende Angaben machen:

  • Ob und wie lange Sie weiterarbeiten können
  • Ob Sie in der Lage sind, all Ihren Aufgaben nachzukommen
  • Ob Sie möchten, dass andere an Ihrem Arbeitsplatz informiert sind
  • Ausfallzeiten für Behandlungen oder zur Erholung und voraussichtliche Rückkehr zum Arbeitsplatz
  • Ob Sie Medikamente einnehmen, deren Nebenwirkungen sich auf Ihre Leistung oder die Sicherheit am Arbeitsplatz auswirken
  • Erforderliche Anpassungen Ihres Arbeitsumfeldes oder der Arbeitszeiten

Sofern Sie diese Informationen weitergeben, können Sie verlangen, dass Ihr Arbeitgeber sie vertraulich behandelt. Bevor Sie diese Fragen beantworten können, müssen Sie womöglich mit Ihrem*Ihrer Ärzt*in oder multidisziplinären NET-Team sprechen, wobei Sie einige Fragen vielleicht erst nach Behandlungsbeginn beantworten können. Wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung bezahlten Urlaub nehmen, benötigt Ihr Arbeitgeber eine entsprechende Bescheinigung von Ihrem*Ihrer Ärzt*in.

Wenden Sie sich wegen einer Beratung und weiteren Informationen zu Ihren Arbeitnehmerrechten an Ihre Fachpflegekraft, die Ihnen möglicherweise jemanden nennen kann, der Ihnen weiterhilft. Weitere Informationen und Ratschläge zu Ihren Arbeitnehmerrechten kann Ihnen üblicherweise auch eine Selbsthilfegruppe für Patient*innen vor Ort geben.

Wenn NET zur Berufsunfähigkeit führt ...

Die Ärzt*innen in der behandelnden Klinik erstellen für die Anschlussheilbehandlung und Rehabilitation im Abschlussbericht immer ein Leistungsbild – beispielsweise über die objektive und subjektive Belastbarkeit sowie über mögliche Tätigkeitsbereiche. Ist dabei eine Wiederaufnahme des zuletzt ausgeübten Berufs nicht mehr möglich, so nimmt der Befund ausführlich Stellung zur Erwerbsunfähigkeit. Eine Berufsunfähigkeit und damit Frührente verändert den Alltag der betroffenen Patient*innen deutlich, verunsichert, erschreckt und verursacht unter Umständen auch finanzielle Probleme. Trotzdem kann es auch eine Chance sein, keinem beruflichen Stress mehr ausgesetzt zu sein, den Alltag nun selbst strukturieren zu können, je nach Tagesform jederzeit Ruhephasen einlegen zu können und womöglich zu ganz neuen Aufgaben, Hobbys etc. zu finden.

Patientenzitat

„Der Arzt sah das schon richtig, dass ich nicht wieder vollständig dienstfähig werden konnte. Die Beanspruchung als Lehrerin ist einfach zu heftig; seit der OP fehlt mir die Konzentration, die Kraft und die Energie mit Schülern umzugehen – ich bin viel zu schnell erschöpft. Ich hab eingesehen, dass ich nicht mehr belastbar genug für meinen Beruf bin. Jetzt, nachdem ich in Frühpension gegangen bin, kann ich es mir auch leisten, dass ich mich hinlege, wenn es mir nicht so gut geht – das wäre im Schulalltag unmöglich. Jetzt nutze ich meine Zeit für andere schöne Sachen.“
Frau H. B.*, 56 Jahre

... wenn ein Zurück in den alten Beruf möglich ist

Die bevorstehende Wiedereingliederung ins Arbeitsleben – die sogenannte „berufliche Rehabilitation“ – ist eines der wichtigsten Themen für Sie als Patient*in. In vielen Fällen ist sie möglich – wenn auch mit Einschränkungen, Veränderungen oder unter Berücksichtigung von Ausnahmefällen. Ein Zurück in den Berufsalltag mit seinen vielfältigen Aufgaben, Herausforderungen und sozialen Kontakten kann sich bei vielen Patient*innen positiv auf die Krankheitsbewältigung auswirken – genauso wie anderen Patient*innen eine Frührente helfen kann. Auch hier gilt wieder: Finden Sie für sich den optimalen Weg. Generell sollte es Ihnen als Betroffenem ermöglicht werden, schrittweise wieder ins Arbeitsleben zurückzukehren. Arbeitgeber sind, wenn nicht verpflichtet, so doch aufgefordert, Sie wieder ins Arbeitsleben zu integrieren.

Im Idealfall finden Sie ganz zurück zu Ihrem alten Arbeitsplatz — vielleicht unter Berücksichtigung eines auf Ihre speziellen Bedürfnisse zugeschnittenen Arbeitsbereiches oder durch Unterstützung mit technischen Arbeitshilfen. Nicht außer Acht lassen sollte man sogenannte Einarbeitungszuschüsse, die der Arbeitgeber wiederum von gesetzlichen Trägern erhalten kann.

In jedem Falle ist es sinnvoll, dass Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber ausführlich darüber unterhalten und sich ggf. externe Hilfe und Rat suchen. Sollte eine Wiedereingliederung in Ihren alten Beruf nicht möglich sein, sollten Sie auch eine Ausbildung zu einem neuen Beruf oder veränderten Berufsbild, eine Weiterbildung oder Umschulung in Betracht ziehen.

Zusammengefasst betrifft die berufliche Rehabilitation folgende Themenbereiche:

  • die Sicherung des Arbeitsplatzes
  • die berufliche Wiedereingliederung
  • die Umschulungs- bzw. Weiterbildungsmaßnahmen

Patientenzitat

„Ich glaube, dass das bei mir einen positiven Einfluss gehabt hat, dass ich wieder berufstätig bin. Auch wenn es bei mir in Vollzeit nicht mehr ganz geht. Ich bin Lehrer, und jetzt hab ich anstatt der 27 Wochenstunden 23. Also einen Tag, einen Schultag weniger, kann man sagen. Da bleibt mir dennoch überhaupt keine Zeit, irgendwelchen Gedanken an meine Krankheit nachzuhängen.“
Patient*, 57 Jahre

Wertvolle Hilfestellung von außen

Die Arbeitsgemeinschaft für Psychoonkologie (PSO) in der Deutschen Krebsgesellschaft e. V. sieht ihre zentrale Aufgabe in der umfassenden Information, Beratung, Behandlung und Betreuung betroffener Patient*innen und deren Angehöriger. Ein Hauptaugenmerk liegt dabei speziell auf psychoonkologischen Unterstützungsangeboten bei der Wiederherstellung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität von Patient*innen und der Erhaltung der generellen Lebensqualität bei Angehörigen. Dazu zählt auch die berufliche Zukunft der von der PSO betreuten NET-Patient*innen. Alles Wichtige finden Sie unter www.pso-ag.de.

Wenn der bisherige Arbeitgeber nicht mehr "mitspielt"?!

Haben oder bekommen Sie allerdings Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis bis hin zu einer drohenden Kündigung, sollten Sie sich dringend an die sogenannten Hauptfürsorgestellen, die in der Regel über die Integrationsämter der einzelnen Bundesländer zu erreichen sind, wenden. Kommt es im Verlauf Ihrer NET-Erkrankung oder deren Folgen zu einer langfristig bestehenden Behinderung und damit zur Einschränkung Ihrer Berufs- und Erwerbsfähigkeit — können Sie beim Versorgungsamt, Ihrem Bezirksamt oder Rathaus bzw. Ihrer zuständigen Versicherungsanstalt Anträge für einen Schwerbehindertenausweis oder aber eine zunächst meist auf drei Jahre begrenzte Erwerbsminderungsrente stellen.

Umfassendes Informationssystem zur beruflichen Rehabilitation

Im Rahmen einer internationalen Allianz haben in Deutschland das Institut der deutschen Wirtschaft Köln und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter www.rehadat.de ein Info-System zur beruflichen Rehabilitation eingerichtet. Inzwischen gibt es dort eine umfassende Informationsplattform mit mehr als 80.000 Beiträgen sowie Datenbanken. Unter “Rehadat-talentplus” finden Sie ein Portal zu Arbeitsleben und Behinderung. “Rehadat BuRe” enthält ein Buchungssystem für berufliche Reha-Leistungen und “Rehadat + Elan” bietet Antworten und Wege für Arbeitgeber, die sich unterstützen lassen möchten.

Haben oder bekommen Sie allerdings Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis bis hin zu einer drohenden Kündigung, sollten Sie sich dringend an die sogenannten Hauptfürsorgestellen, die in der Regel über die Integrationsämter der einzelnen Bundesländer zu erreichen sind, wenden. Kommt es im Verlauf Ihrer NET-Erkrankung oder deren Folgen zu einer langfristig bestehenden Behinderung und damit zur Einschränkung Ihrer Berufs- und Erwerbsfähigkeit, können Sie beim Versorgungsamt, Ihrem Bezirksamt oder Rathaus bzw. Ihrer zuständigen Versicherungsanstalt Anträge für einen Schwerbehindertenausweis oder aber eine zunächst meist auf drei Jahre begrenzte Erwerbsminderungsrente stellen. Im Rahmen einer internationalen Allianz haben in Deutschland das Institut der deutschen Wirtschaft Köln und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter www.rehadat.de ein Info-System zur beruflichen Rehabilitation eingerichtet. Inzwischen gibt es dort eine umfassende Informationsplattform mit mehr als 80.000 Beiträgen sowie Datenbanken.

*Name ist der Redaktion bekannt

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